Unterstützungsangebote im Alltag (UstAVO)
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich für Unterstützungsangebote im Alltag nach § 45a Absatz 1 SGB XI. Diese Angebote müssen anerkannt sein, damit die Leistung der Pflegekasse in Anspruch genommen werden kann.
In diesen Unterstützungsangeboten sind vorrangig Bürgerschaftlich Engagierte tätig. Das Landratsamt, als zuständige Behörde, erkennt Angebote an, wenn die Bürgerschaftlich Engagierten gemäß der Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO) ausreichend qualifiziert sind. Fortbildungen, die den Vorgaben der UstA-VO entsprechen können zu 50 % bezuschusst werden. Um eine Teilnahmebestätigung zu erhalten, müssen insgesamt 30 Unterrichtseinheiten (UE) erbracht werden. Und so gehen Sie vor:
1. Antragsformulare anfordern bei Sozialplanung Frau Wiltrud Bolien:
- Tel.:07541 204-5640
- e-Mail: wiltrud.bolien@bodenseekreis.de
- LRA: www.bodenseekreis.de/soziales-gesundheit/pflege/unterstuetzung-im-alltag
2.Formular ausfüllen und Antrag an Landratsamt senden.
3. Sie erhalten eine Nachricht, ob der Bonus ausbezahlt werden kann.
4. Sie melden sich zum Kurs an und erhalten eine Teilnahme- bestätigung.
5. Teilnahmebestätigung mit Bankverbindung an die Sozialplanung.