Rechtssichere Gestaltung des Ehegatten- und Einzeltestaments


Die inhaltlich korrekte Formulierung eines Ehegattentestaments oder eines Testaments für Alleinstehende ist für die Erbfolgeregelung von großer Bedeutung.
Testamente können sowohl privatschriftlich errichtet werden, d.h. also handschriftlich,
als auch durch notarielle Beurkundung. Unabhängig von der Form der Testamentserrichtung ist es wichtig, zunächst die familiären Verhältnisse des Testierenden und auch die Zusammensetzung seines Vermögens festzustellen. So ist z.B. beim Ehegattentestament zu klären, ob es ggf. neben gemeinsamen Abkömmlingen auch
Abkömmlinge gibt aus einer anderen Beziehung, d.h. Abkömmlinge aus einer zwischenzeitlich geschiedenen Ehe. Sollte dies der Fall sein, ist bei der Abfassung des Testaments und der evtl. Einsetzung sämtlicher Abkömmlinge zu berücksichtigen, dass auch der geschiedene Ehegatte bei einem zufälligen Tod des Abkömmlings aus der geschiedenen Ehe sogar zur Erbfolge gelangen kann.Gleiches gilt selbstverständlich auch bei der Abfassung eines Einzeltestaments, wenn Abkömmlinge existieren aus einer Partnerschaft, bei der keine Ehe bestanden hat. Auch hier besteht die Gefahr, dass bei einem Tod des Abkömmlings bei nicht
korrekter Abfassung des Testaments die ehemalige Lebenspartnerin oder der ehemalige Lebenspartner zur Erbfolge gelangen können, was im Regelfall nicht gewünscht ist.
Außer den familiären Verhältnissen sind grundsätzlich zu klären die Vermögensverhältnisse des Testierenden, da auch hier zu klären ist, ob z.B. Lebensversicherungen bestehen, bei denen ein Bezugsberechtigter benannt ist, da in einem solchen Fall die Lebensversicherung nicht dem Nachlass zugeordnet wird, sondern der Bezugsberechtigte eine Zahlung des Kapitalwerts der Lebensversicherung erhält im Wege der
Schenkung auf den Todesfall.
Auch sollte bei der Testamentsgestaltung grundsätzlich berücksichtigt werden, dass
eine Erbeinsetzung auf Vermögensteile nach dem deutschen Erbrecht nicht möglich ist. Dieser Fehler findet sich häufig in Laientestamenten, in denen den Erben bestimmte Vermögensteile zugewandt werden. In solchen Fällen ist regelmäßig eine Auslegung des Testaments notwendig, ob es sich um eine Erbengemeinschaft handelt oder ob derjenige, der den höchsten Vermögenswert erhält, Alleinerbe ist und
die weiteren Personen, die im Testament bedacht worden sind, lediglich Vermächtnisnehmer sind und insoweit keine Erbenstellung haben. Der Vortrag vermittelt den Teilnehmern sämtliche Voraussetzungen und Formulierungsvorschläge sowohl für das Ehegattentestament als auch für das Einzeltestament, jeweils bezogen auf verschiedene familiäre Situationen sowie bezogen auf die Vermögenszusammensetzung des Erblassers.


* kostenfreier Rücktritt bis eine Woche vor Kursbeginn

1 Tag
Samstag, 15.03.2025, 09:00 - 16:00 Uhr
1 Termin(e)
Sa 15.03.2025 09:00 - 16:00 Uhr vhs-Zentrum, Rauensteinstraße 64, 88662 Überlingen, Raum: EG, R1.04
Peter Slieper
, Rechtsanwalt und Notar a.D., Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht
NB103524ÜB*
32,00 € (gültig ab 9 Teilnehmenden)

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