Der Erbfall - Pflichten und Aufgaben, die der Erbe zu erfüllen hat


Der Erbe hat nach dem Erbfall bestimmte Verpflichtungen und Aufgaben zu erfüllen, die den meisten Erben nicht bekannt sind.
Wichtig ist im Erbfall, dass der Erbe zunächst ein vollumfängliches Nachlassverzeichnis erstellt über den gesamten vorhandenen Nachlass. Das Nachlassverzeichnis ist insbesondere wichtig um zu klären, ob ggf. die Erbschaft wegen Überschuldung des Nachlasses ausgeschlagen werden muss. Dies muss innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalls
entschieden werden. Lässt sich die Zusammensetzung des Nachlasses nicht feststellen und ergibt sich im Nachhinein nach Ablauf der Frist, dass der Nachlass überschuldet ist, besteht für den Erben die Möglichkeit, einen sogenannten Nachlassinsolvenzantrag bei Gericht zu
stellen, um seine persönliche Haftung zu beschränken.
Auch ist der Erbe verpflichtet, sogenannte Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche
für enterbte Verwandte zu erfüllen. Diesen Personen ist der Erbe ebenfalls verpflichtet eine vollumfängliche Auskunft über den Bestand des Nachlasses zu erteilen. Dazu können die Pflichtteilsberechtigten auch die Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses verlangen. Auch ist der Erbe verpflichtet, sogenannte Vermächtnisansprüche zu erfüllen, die ggf. in einer letztwilligen Verfügung, also in einem Testament, zugunsten dritter Personen angeordnet
worden sind. Dies sind schuldrechtliche Ansprüche gegenüber dem Nachlass und damit auch gegenüber dem Erben.
Sind mehrere Personen zu Erben eingesetzt, besteht eine Erbengemeinschaft. Die Erbengemeinschaft ist zur Verwaltung des Nachlasses verpflichtet und muss sich dann, wenn keine bestimmten Anordnungen im Testament getroffen sind, einvernehmlich an dem Nachlass auseinandersetzen. Dies führt in der Praxis häufig zu Meinungsverschiedenheiten
und Problemen unter den Miterben.
Der Vortrag vermittelt Ihnen Lösungsvorschläge für alle Fallvarianten und die sich nach dem Erbfall ergebenden Probleme.




* kostenfreier Rücktritt bis eine Woche vor Kursbeginn

1 Abend
Mittwoch, 09.04.2025, 19:00 - 21:15 Uhr
1 Termin(e)
Mi 09.04.2025 19:00 - 21:15 Uhr Seniorenwohnanlage Mühlengärten, Eugen-Kauffmann-Str. 2, 88085 Langenargen
Peter Slieper
, Rechtsanwalt und Notar a.D., Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht
NB103500LA*
12,00 € (gültig ab 9 Teilnehmenden)

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